Eine Entscheidung für die Sicherheit der Patienten: Die Laserentfernung von Tattoos soll in Zukunft nur noch Ärzten vorbehalten sein. Das jedenfalls sieht eine Verordnung vor, die vom Bundeskabinett beschlossen wurde, wie das Bundesumweltministerium mitteilte. Das Papier setzt nun zum ersten Mal rechtliche Hürden für die kosmetische Anwendung von Lasern und anderen Geräten, die mit Strahlung arbeiten.
"Ohne dass eine besondere Qualifikation erforderlich ist, können diese Strahlungsquellen bisher von jeder Person gewerblich eingesetzt werden“, erklärt Universitäts-Dozent für Lasermedizin Dr. Marco Fuchs. "Dabei sei auch bei Laseranwendungen aus kosmetischen Gründen fachärztliche Expertise unbedingt notwendig!" Diese Lücke in den Regelungen soll nun geschlossen werden.
Dr. Marco Fuchs erklärt und weiter: „Für die Tattooentfernung ist es zukünftig vorgesehen, dass Laseranwendungen zur Entfernung von Tätowierungen künftig Fachärztinnen und Fachärzten vorbehalten bleiben.“
Bei der Entfernung einer Tätowierung mit dem Laser werden die Farbteilchen des Tattoos in winzige Partikel "zerstossen", die dann vom Körper abtransportiert werden. Allerdings können beim Lasereinsatz auch giftige Spaltprodukte entstehen. Beim Einsatz von modernen Lasergeräten gibt es außerdem das Risiko von Verbrennungen, Pigmentstörungen und allergischen Reaktionen.
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hatte kürzlich eine „rechtlich verbindliche“ Regelung für eine fundierte Ausbildung von professionellen Anbietern von Laseranwendungen gefordert. Eine im Auftrag des BfS erstellte Umfrage hatte ergeben, dass bei knapp einem Fünftel der kosmetischen Behandlungen mit starken Lichtquellen wie Laser bleibende Nebenwirkungen wie Narben auftraten. Bei weiteren zwei Fünfteln kam es zumindest zu vorübergehenden Nebenwirkungen.